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FG Sachsen-Anhalt, 14.11.2001 - 5 K 1099/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
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Wechsel von der Soll- zur Istbesteuerung nach Durchführung einer bestandskräftigen, unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehenden Umsatzsteuerveranlagung unzulässig; Anforderungen an die Genehmigung bzw. Ablehnung des Antrags auf Istbesteuerung; Umsatzsteuer 1991 und ...
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- BFH, 11.12.1997 - V R 50/94
Vorsteuerbeträge nach Durchschnittsätzen
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 14.11.2001 - 5 K 1099/98
Unanfechtbar in diesem Sinne ist eine Steuerfestsetzung, wenn sie nicht mehr mit ordentlichen Rechtsbehelfen des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens oder mit Rechtsbehelfen des Steuerprozesses angefochten werden kann; auf die Unabänderbarkeit kommt es dabei nicht an (Urteil des BFH vom 11. Dezember 1997 V R 50/94, BFHE 185, 82 , BStBl. II 1998, 420). - BFH, 06.08.1998 - V B 146/97
Immobilien-Leasingvertrag - Steuerfreie Kreditgewährung - Verzicht auf …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 14.11.2001 - 5 K 1099/98
Wie der BFH jedoch zu anderen zeitlich nicht ausdrücklich befristeten Wahlrechten im UStG entschieden hat, ist die Ausübung oder Änderung eines Wahlrechts nur bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung möglich (Beschluss des BFH vom 6. August 1998 V B 146/97, BFH/NV 1999, 223 zur Option nach § 9 Abs. 1 UStG ). - BFH, 30.11.1961 - V 218/59 U
Berücksichtigung von Treu und Glauben hinsichtlich Voraussetzungen einer …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 14.11.2001 - 5 K 1099/98
Hier gebietet das Bedürfnis nach Sicherheit im Rechtsverkehr, dass sich die Behörde solange an ihre Erklärung oder Handlung festhalten läßt, bis sie erneut dazu Stellung nimmt (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH- vom 30. November 1961 V 218/59 U, BFHE 74, 250, BStBl. III 1962, 94 zur Frage einer Bindung nach Treu und Glauben, wenn ein Steuerpflichtiger in einem Bestätigungsschreiben an das FA eine bestimmte Zusage seitens des Sachbearbeiters behauptet und das FA dieses Schreiben, ohne ihm zu widersprechen zu den Akten genommen hat). - BFH, 10.12.1993 - V B 100/93
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 14.11.2001 - 5 K 1099/98
Die Versagung der nach § 20 UStG für die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten notwendigen Genehmigung stellt eine Ermessensentscheidung der Finanzbehörde dar, deren Rechtmäßigkeit von den Gerichten nur nach den für die Kontrolle behördlicher Ermessensentscheidungen geltenden Grundsätzen geprüft werden kann (Geist in Rau/Dürrwächter, UStG , § 20 Anm. 45; Wagner in Sölch/Ringleb, UStG , § 20 Anm. 21; Beschluss des BFH vom 10.12.1993 V B 100/93 unter Punkt 2 der Entscheidungsgründe).